Bericht von der Online-Schulung „Rund um die Umweltverträglichkeitsprüfung: UVP-Pflicht, Ablauf der UVP, UVP-Bericht“ am 30.04.2025

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Am 30.04.2025 fand die vom LabüN ausgerichtete Online-Schulung zur Umweltverträglichkeitsprüfung statt. Von großem Interesse war, wann bei einem Vorhaben eine UVP durchgeführt werden muss. Es zeigte sich, dass dies keine ganz einfache Frage ist und es sich lohnt, die Rechtslage genau zu betrachten. Dabei sollte auch ein Augenmerk auf angrenzende Projekte gerichtet werden, die ggf. im Rahmen der Kumulation zu berücksichtigen sind. Ein kleiner Exkurs zur Planungsbeschleunigung bot einen Einblick zu den wichtigsten gesetzlichen Neuerungen zur UVP im Zuge der Energiewende.

Weitere Inhalte waren der Ablauf der UVP und um den UVP-Bericht, jenes Dokument, das im Rahmen der UVP vom Vorhabenträger erstellt und mit den Unterlagen im Beteiligungsverfahren ausgelegt werden muss. Auch die Abgrenzung zu anderen Umweltberichten ist entscheidend, da das Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bauleitplanungen nicht berücksichtigt. 

Auch, wenn UVP-Berichte nicht selten mehrere Hundert Seiten umfassen, konnte in der Schulung aufgezeigt werden, dass eine kritische Würdigung des UVP-Berichts sinnvoll ist und dass Argumente für eine Stellungnahme sich auch mit geringer Vorerfahrung in kurzer Zeit erarbeiten lassen.