Liebe Naturfreund*innen,
das LabüN hat am 19.03.2021 eine Stellungnahme sowie am 25.03.2021 eine ergänzende Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren (PFV) für den vierstreifigen Ausbau der E 233, Planungsabschnitt 8 abgegeben.
Die ausgelegten Antragsunterlagen sind aus unserer Sicht für ein Planfeststellungsverfahren nicht geeignet, da der UVP-Bericht aus dem Jahr 2010 stammt und faunistische Untersuchungen 5 - 10 Jahre alt, oder älter sind.
Die Stellungnahmen können Sie unter dem angegebenen Vorgang einsehen.
Viele Grüße
Ihr LabüN-Team