Am Samstag, den 18. März kamen rund 50 Ehrenamtliche in der Online-Veranstaltung „Das Schutzgut Klima in Planungs- und Zulassungsverfahren“ zusammen. Der erste Teil des Vortrages wurde von Herrn Dr. Balla (Froehlich & Sporbeck GmbH & Co. KG) gehalten. Er vermittelte das Thema Rechtliche Regelungen mit Hilfe einer Übersicht zum Planungsrecht, mit Beispielen zum Lokalklima und zu Klimaanpassungen. In der räumlichen Planung unterscheidet man zwischen Klimaschutz- und Klimaanpassung-(Maßnahmen), was durch zahlreiche Beispiele erläutert wurde. Im zweiten Teil berichtete Herr Löwe (Bosch & Partner GmbH), wie der Klimaschutz bei Straßenbauvorhaben berücksichtigt wird.
Das Schutzgut Klima bekommt dank neuer Gesetze, wie dem Klimaschutzgesetz oder der Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung, zunehmendes Gewicht in Planungs- und Zulassungsverfahren. Leider herrscht bei Behörden, Vorhabenträgern und Verbänden noch viel Unsicherheit bezüglich der Berücksichtigung dieses Schutzgutes im Planungsprozess. Die daraus resultierenden Mängel in den Planungsunterlagen werden häufig nicht erkannt. Der Vortrag hat dem Ehrenamt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte bei der Betrachtung des Schutzgutes Klima gegeben.
Die Teilnehmer*innen der Schulung waren sehr interessiert und stellten viele Fragen zu dem Thema. Bereichert wurde der Austausch auch durch viele praktische Einzelfälle, welche in der Runde diskutiert wurden. Insgesamt gab der Vortrag die Möglichkeit, die wichtigsten Belange des Klimaschutzes im Planungs- und Genehmigungsprozess kennen zu lernen und zu diskutieren. Die Referenten konnten mit Ihren praktischen Erfahrungen für die notwendigen Informationen sorgen und standen für Fragen und Diskussionen zur Verfügung