Nutzungsbestimmungen

Der Nutzer bzw. die Nutzerin des nicht-öffentlichen Bereichs der Plattform „Beteiligung in Umweltfragen Niedersachsen“ verpflichtet sich die folgenden Nutzungsbestimmungen anzuerkennen:

1. Die in diesem nicht-öffentlichen Bereich bereitgestellten Informationen, Dokumente und Unterlagen sind nicht für die allgemeine Öffentlichkeit bestimmt. Sie dürfen ausschließlich Vertreter/innen der Gesellschafterverände des Landesbüros Naturschutz Niedersachsen GbR (im Folgenden: LabüN) zur Verfügung gestellt werden. Die Gesellschafterverbände des LabüN sind:

        -der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Niedersachsen e.V. (BUND),

        -der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e.V. (LBU),

        -der Naturschutzbund Niedersachsen e.V. (NABU) und 

        -der Naturschutzverband Niedersachsen e.V. (NVN)

In Kooperation mit:

        -Anglerverband Niedersachsen e.V. (AVN)

        -Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN)

        -Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (SDW)

        -Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. (LFV).

2. Das LabüN erteilt nach einer Überprüfung, ob der/die Antragssteller/in Mitglied in einem der Gesellschafterverbände des LabüN ist , eine individualisierte Zugangsberechtigung. Diese Zugangsberechtigung darf ausschließlich von den durch das LabüN berechtigten Personen genutzt werden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist untersagt.

3. Die in diesem nicht-öffentlichen Bereich bereitgestellten Informationen, Dokumente und Unterlagen haben die Gesellschafterverbände des LabüN für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Mitwirkungsrechte nach § 38 NAGBNatSchG und § 63 BNatSchG erlangt. Es ist ausdrücklich untersagt, die in diesem Bereich eingestellten und herunterladbaren Informationen, Dokumente und Unterlagen für andere Zwecke als die der Verbändebeteiligung zu nutzen, sie weiterzuverbreiten oder an Personen weiterzugeben, die nicht Mitglied in eimem der Gesellschafterverbände sind.

4. Sollten die Zugangsdaten versehentlich an Personen, die nicht Mitglied in einem der Gesellschafterverbände sind, weitergegeben werden, ist das LabüN umgehend zu informieren und eine Änderung der Zugangsdaten zu beantragen.

5. Im Falle eines Ausscheidens aus einem der Gesellschafterverbände, ist das LabüN umgehend zu benachrichtigen, damit die Zugangsdaten gelöscht werden können.

6. Eine Zuwiderhandlung der oben angegeben Nutzungsbestimmungen führt zum Entzug der Nutzungsrechte und zur Löschung der Zugangsdaten durch das LabüN.