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Hintergrund: Wieso diese Plattform?

Die Plattform erleichtert Haupt- und Ehrenamtlichen der Umwelt- und Naturschutzverbände Niedersachsens die Information über sowie die Beteiligung an Verfahren. Sie wird vom Landesbüro Naturschutz Niedersachen GbR, kurz LabüN, betreut. Regelmäßig werden vom LabüN aktuelle Verfahren sowie Stellungnahmen und weiterführende Informationen auf die Plattform eingestellt.
 

Checkliste: Wie schreibe ich eine Stellungnahme?

Im Rahmen der Verbands- und Öffentlichkeitsbeteiligung können Haupt- und Ehrenamtliche eine Stellungnahme zu einem laufenden Verfahren bei der zuständigen Behörde einreichen und so die Gestaltung und den Fortlauf des Vorhabens für den Umwelt- und Naturschutz positiv beeinflussen. Die Stellungnahme ist ein wertvolles Instrument der Beteiligung. Ein Patentrezept für eine gute und vor allem erfolgreiche Stellungnahme gibt es allerdings nicht. Von Vorteil ist aber ein kurz-prägnanter, fehlerfreier, sachlicher und logisch aufgebauter Text in verständlicher Sprache. Anregungen, Bedenken und Alternativen sollten gut begründet dargestellt werden. Die Argumentation sollte durch Fachaspekte aus dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz gestützt und mit Verweisen auf passende Gesetzes-Paragraphen und entsprechende Literatur untermauert sein. Eine spätere Klage darf sich nur auf die in der Stellungnahme genannten Argumente beziehen. Und denken Sie an die Abgabefrist! An dieser Stelle können wir nur einige grundlegende Hinweise geben, mit welchen Schritten eine Stellungnahme erstellt werden kann. Tiefergehende Informationen erhalten Sie aus der weiterführenden Literatur.

  1. Nehmen Sie sich alle Unterlagen des Verfahrens vor und setzen Sie sich mit diesen gründlich auseinander. Diese sind über die Plattform verfügbar oder werden Ihnen vom LabüN auf Wunsch zugeschickt. Prüfen Sie, ob die Unterlagen vollständig sind oder wichtige Details fehlen.
  2. Schauen Sie sich die Flächen an, auf denen das Vorhaben umgesetzt werden soll.
  3. Beurteilen Sie nach Ihrem bestem Wissen und Gewissen, ob das Vorhaben grundsätzlich notwendig bzw. sinnvoll erscheint und ob Standort und Größe angemessen sind.
  4. Erfüllen die Unterlagen die gesetzlichen Vorgaben von Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Niedersächsischem Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG),  Umweltverträglichkeits­gesetz und ggf. weiteren Fachgesetzen?
  5. Sind Zeitraum, Tiefe, Größe des Untersuchungsraumes sowie Methodik der Untersuchung passend?
  6. Wie lautet die Begründetheit des Vorhabens, die Planbegründung oder die Begründung des Bebauungsplanes? Sind diese angemessen?
  7. Schauen Sie sich Stellungnahmen zu anderen Verfahren an. Wie sind diese aufgebaut?
  8. Nutzen Sie die Hilfen, die Sie in der Linkliste finden – siehe unten.
  9. Zeigen Sie Ihren Entwurf anderen Verbandsmitgliedern zur Korrektur.
  10. Scheuen Sie sich nicht, bei offenen Fragen die zuständige Verwaltung während der Bearbeitungsfrist zu kontaktieren.
  11. Wichtig ist, dass Sie die von der Verwaltung vorgegebenen Fristen zur Abgabe Ihrer Stellungnahme einhalten, damit diese im Verfahren berücksichtigt werden kann. Meist endet die Frist vier Wochen nach Veröffentlichung der Unterlagen durch die Behörde. Der Bearbeitungszeitraum kann auch länger oder kürzer sein.
  12. Nach Abgabe wird Ihre Stellungnahme von der Verwaltung abgewogen. Manche Aspekte werden aufgenommen, andere abgelehnt bzw. „weggewogen“ werden.
  13. Bei einigen Verfahren gibt es einen Erörterungstermin, den Sie wahrnehmen sollten.
  14. Am Ende erteilt die Verwaltung den Bescheid, die Genehmigung, den Planfeststellungsbeschluss und setzt einen Landschafts- oder Bebauungsplan fest. Oder das Parlament beschließt ein entsprechendes Gesetz.
  15. Bei manchen Verfahren können die Naturschutzverbände den Klageweg beschreiten, wenn sie der Auffassung sind, dass das Verfahren oder die Planung fehlerhaft waren und hierdurch gravierende Umwelt- und/oder Naturschutzbelange beeinträchtigt werden.


Auch das LabüN selbst gibt Stellungnahmen ab – insbesondere zu landesbehördlichen Verfahren. Das LabüN ist dabei stets im Auftrag seiner vier Trägerverbände tätig und reicht in deren Namen die Stellungnahmen ein.


Weiterführende Links