18/161 Klärschlammverbrennungsanlage Hannover, enercity, Antrag auf 1. Teilgenehmigung

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
4015
Fortschritt
In Bearbeitung In Bearbeitung
Verfahrensart
BImSchG- Verfahren
Vorgangsart
Antrag
Orte

Hannover
Deutschland

Hannover (Region)
Übergeordnete Vorgänge
18/161 Klärschlammverbrennungsanlage Hannover, enercity, Antrag auf 1. Teilgenehmigung

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Kommentare

Inzwischen ist eine erste Genehmigung erteilt worden, die allerdings die technische Gestaltung der Anlage festlegt. Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt.
Wird sind dabei die Einhaltung der EU-BVT-Richtlinien (best verfügbare Technik) durch einen Gutachter überprüfen zu lassen, die von sofort an gelten. In Stapelfeld mussten auf der Grundlage das Genehmigungsverfahren neu gestartet werden.
https://www.umweltschutzverein.de/klaumlrschlamm.html

Unser Verein hat sich zur Klage vor dem Verwaltungsgericht entschlossen, weil enercity weiter baut, obwohl wir einen Widerspruch beim GAA eingereicht haben, weil in der Genehmigung nicht die Einhaltung der gültigen EU-BVT-Schlußfolgerungen gefordert wurde. Unser Widerspruch wurde abgelehnt und das GAA ist auch nicht auf die Forderung unseres Fachgutachtens eingegangen.
So blieb uns schließlich kein anderer Weg um die Best-Verfügbare-Technik durchzusetzen!
Außerdem haben wir eine Petition aufgelegt, weil die nach unserer Ansicht die best verfügbare Technik die dezentrale Pyrolyse an der Kläranlage ist, die nicht nur CO2 vermeidet, sondern sogar klimapositiv wirkt.
Link: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-stopp-der-kl%C3%A4rschlamm…