20/08 Landschaftsschutzgebiet Untere Hunte
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
4151
Fortschritt
Verfahrensart
Gesetze/ Verordnungen/ Richtlinien- Naturschutz
Vorgangsart
Information
Orte
Elsfleth
Deutschland
Wesermarsch
Berne
Deutschland
Wesermarsch
Hude
Deutschland
Oldenburg
Oldenburg
Deutschland
Oldenburg
Übergeordnete Vorgänge
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Eingangsinfos
Eingangsdatum
In diesem und den bisherigen Unterschutzstellungen m Gewässersystem von Hunte und Lethe fehlt der südliche Teil vom Osternburger Kanal. In diesem LSG-Verordnungsentwurf, der bereits in Kraft gesetzten NSG-Verordnung "Mittlere Hunte", dem Verordnungsentwurf über das NSG "Lethe" und der ebenfalls bereits Kraft gesetzten NSG-Verordnung "Osternburger Kanal" wird als Schutzzweck unter anderem inhaltsgleich die Durchgängigkeit der Gewässer für Fisch- und Rundmaularten benannt. Inbesondere wird hierfür als eine gemeinsame FFH-Arte das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis) in allen drei Verordnungen bzw. Verordnungsentwürfen aufgeführt. Aber zwischen der Unteren und Mittleren Hunte ist über nur bis an die Nahtstelle der Fischaufstiegstreppe am Oldenburger Wasserwerk eine durchgehende Unterschutzstellung vorgesehen. Unberücksichtigt ist hier der alternative Wanderweg über den Osternburger Kanal, welcher über die Fischaufstiegstreppe am Südende nahe Tungeln und das Steinbett nahe der Einmündung des Fleth als alternativer Fischwanderweg genutzt werden könnte. Der Schutz des Gewässers Lethe endet an der Einmündung in den Osternburger Kanal. Die kurz zuvor erfolgende Kreuzung mit der zur Sicherung des Wasserstandes im Küstenkanal aufgestauten Hunte ist als Dücker ausgebaut. Fische können dort nicht aus dem einen in das andere Gewässer gelangen. Wandernde Fische können deshalb nur über den Osternburger Kanal aus der Hunte in die Lethe gelangen. Die einzigen unter Schutz gestellten Wasserwanderwege für auf und absteigende Fische in die mittlere Hunte führen über die Fischaufstiegstreppe am Wasserwerk, ein kurze Alternativ wäre noch der Weg durch die Kanalschleuse. Der Umweg abseits dieser technischen Bauwerke wurde nicht unter Schutz gestellt.
Leider ist dieser Fehler einer unvollständigen Unterschutzstellung des Osternburger Kanals in diesem Verfahren nicht mehr heilbar.