25/005 Betrieb einer Photo- und Videodrohne in Schutzgebieten - Antrag

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
8437
Fortschritt
In Bearbeitung In Bearbeitung
Verfahrensart
Schutzgebiete/ Schutzobjekte- Befreiung
Vorgangsart
Antrag
Orte

Lüneburg
Deutschland

Übergeordnete Vorgänge
25/005 Betrieb einer Photo- und Videodrohne in Schutzgebieten - Antrag

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Kommentare

Guten Tag!
Aufgrund verschiedener Vorgänge im Bereich der Diepholzer Moorniederung möchte ich berichten, dass der Gebrauch von Drohnen in der Regel zu erheblichen Störungen bei rastenden und vor allen Dingen brütenden Vögeln (Kraniche, Gänse, Wiesenvögel usw.) führt. Die Begründetheit des Antrages wird nicht erkannt. Sollte wider Erwarten eine Genehmigung erteilt werden, so sind die Daten des Persönlichkeitsschutzes und auch des Datenschutzes unbedingt zu beachten. Foto- oder Videoaufzeichnungen von Personen, Fahrzeugen usw. sind generellt zu untersagen. Über den Einsatz von Drohnen sind schriftliche Aufzeichnungen/Protokolle zu verfassen. Die Berichte sind für etwaige Ahndungen mind. drei Jahre aufzubewahren.
Werner Brinkschröder, 49191 Belm