25/005 Betrieb einer Photo- und Videodrohne in Schutzgebieten - Antrag
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Eingangsinfos
Eingangsdatum
Kommentare
Guten Tag!
Aufgrund verschiedener Vorgänge im Bereich der Diepholzer Moorniederung möchte ich berichten, dass der Gebrauch von Drohnen in der Regel zu erheblichen Störungen bei rastenden und vor allen Dingen brütenden Vögeln (Kraniche, Gänse, Wiesenvögel usw.) führt. Die Begründetheit des Antrages wird nicht erkannt. Sollte wider Erwarten eine Genehmigung erteilt werden, so sind die Daten des Persönlichkeitsschutzes und auch des Datenschutzes unbedingt zu beachten. Foto- oder Videoaufzeichnungen von Personen, Fahrzeugen usw. sind generellt zu untersagen. Über den Einsatz von Drohnen sind schriftliche Aufzeichnungen/Protokolle zu verfassen. Die Berichte sind für etwaige Ahndungen mind. drei Jahre aufzubewahren.
Werner Brinkschröder, 49191 Belm
Guten Tag!
Aufgrund verschiedener Vorgänge im Bereich der Diepholzer Moorniederung möchte ich berichten, dass der Gebrauch von Drohnen in der Regel zu erheblichen Störungen bei rastenden und vor allen Dingen brütenden Vögeln (Kraniche, Gänse, Wiesenvögel usw.) führt. Die Begründetheit des Antrages wird nicht erkannt. Sollte wider Erwarten eine Genehmigung erteilt werden, so sind die Daten des Persönlichkeitsschutzes und auch des Datenschutzes unbedingt zu beachten. Foto- oder Videoaufzeichnungen von Personen, Fahrzeugen usw. sind generellt zu untersagen. Über den Einsatz von Drohnen sind schriftliche Aufzeichnungen/Protokolle zu verfassen. Die Berichte sind für etwaige Ahndungen mind. drei Jahre aufzubewahren.
Werner Brinkschröder, 49191 Belm