25/092 Änderung der Niedersächsischen Verordnung über Führungen auf Wattflächen (NWattFVO) - Entwurf
Basis-Angaben zum Vorgang
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10.08.25: Hier geht es um die Fortschreibung des zeitlichen Rahmens für die bisherige Regelung. Das soll dann bis 2033 gelten. Die Wattführer und Seeleute im LFA Meeresschutz des NABU Niedersachsen haben diesen Vorgang als unwichtig zur Stellungnahme eingestuft. Ich bitte um Abstimmung, ob das im LABÜN so auch gesehen wird. Danke Stefanie Eilers info@nabu-wilhelmshaven.de
§5, Absatz 1, Satz 2 sollte erweitert werfen: .Sie dürfen nur im
Zeitraum von einer Stiunde, bei Beinn der blauen Stunde vor Sonnenaufgang bis einer Stunde bis zum Ende der blauen Stunde nach Sonnenuntergang durchgeführt werden. Die Faszination der blauen Stunde in der Wattenlandschaft ist einzigartig. Die Blaue Stunde ist die Zeit, ab etwa eine Stunde vor dem Sonnenaufgang / Untergang ( auch Goldene Stunde genannt) bzw. 30-50 Minuten nach dem Sonnenuntergang.